Das ändert sich 2022 im Fuhrpark
Neues Jahr, neue Regelungen. Mit dem Jahreswechsel kommen auf Fahrer und Fuhrparkverantwortliche einige gesetzliche Änderungen zu. Was kommt und was sollten Unternehmen, die einen Fuhrpark haben, wissen?
Viele Gesetze werden zum Anfang eines neuen Jahres erlassen und sind Teil eines größeren Maßnahmenpakets, nicht selten einhergehend mit einem gesellschaftlichen Wandel. Auch 2022 ist dies nicht anders. Die Zielrichtung sowohl für die private als auch die gewerbliche Mobilität ist klar: mehr Fokus auf elektrische Antriebe, eine schnellere Digitalisierung von aufwendigen Abläufen sowie ein höheres Maß an allgemeiner Sicherheit, auch in Bezug auf die eigenen Daten. Diese Entwicklungen werden auch Einfluss auf die Prozesse im Fuhrpark haben.
Umso wichtiger, dass Unternehmen und Fuhrparkverantwortliche sich mit neuen gesetzlichen Regelungen auseinandersetzen und dementsprechend die Strukturen in der Flotte anpassen. Dazu zählen unter anderem der Einsatz von Apps zur rechtssicheren und schnellen Führerscheinkontrolle aber auch die stufenweise Implementierung von Sharing-Konzepten mit Elektrofahrzeugen.
Diese Regelungen erwarten Fuhrparkverantwortliche im kommenden Jahr
Die Flotte soll grüner werden
Die Mobilitätswende wird weiterhin staatlich unterstützt. Seit der Einführung der Innovationsprämie im Jahr 2020 hat sich viel getan in Sachen Elektromobilität in der Flotte. Das staatliche Fördergeld, das die Anschaffung von Elektrofahrzeugen belohnt und dessen Zielsetzung eine breitere Nutzung von schadstofffreien Antrieben ist, wird auch 2022 weiterhin ausgezahlt. Im kommenden Jahr soll zusätzlich das Bezahlen an Ladesäulen einfacher und nutzerfreundlicher gestaltet werden – ein weiterer Anreiz um auf Elektromobilität umzusteigen. Darüber hinaus soll für reine E-Autos das Netz an Schnellladestationen ausgebaut werden.
Solange der Staat die Neuanschaffung von Elektrofahrzeugen fördert, sollten Fuhrparkverantwortliche nicht länger zögern, sondern die Flotte nach und nach elektrifizieren. Bereits nach einigen Jahren, insbesondere bei starker Auslastung der Fahrzeuge, haben sich die hohen Anschaffungskosten amortisiert. Der Fokus der neuen Bundesregierung liegt klar auf der vermehrten Nutzung von reinen Elektrofahrzeugen. Besitzer von Plug-in-Hybriden haben hier das Nachsehen, denn ab kommendem Januar wird die förderungsfähige Reichweite von Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen angehoben. So wird der Kauf eines Plug-In-Hybriden mit größerer Reichweite und weniger Schadstoffausstoß bevorteilt und der Käufer dazu angehalten, möglichst viele Kilometer mit Elektroantrieb zu fahren.
Gezieltere Förderung
Den Mittelstand fördern, lautet eine Devise der neuen Regierung. Denn gerade, wenn es um die Elektrifizierung der Flotte geht, profitieren zurzeit noch vor allem die großen Autohersteller und Energieunternehmen von der staatlichen Förderung für E-Autos. In Zukunft sollen aber auch kleinere und mittlere Firmen mehr monetäre Unterstützung beantragen können. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass mit gezielter „Clusterförderung“ eine noch genauere Unterstützung der Unternehmen erzielt werden kann. Inwieweit dieses Vorhaben aber bereits 2022 in einem Gesetz zum Tragen kommt, bleibt abzuwarten.
Digitalisierung in kleinen Schritten
Ein kleiner Schritt, der aber längst überfällig war: In den Fernzügen der Deutschen Bahn ist es ab Ende 2022 nicht mehr möglich ein Papierticket beim Schaffner zu kaufen. Fahrkarten können dann nur noch per Smartphone oder Laptop erstanden werden. Schon seit einigen Jahren nutzt ein Großteil der Privat- und Firmenkunden nur noch eine App, um Tickets zu kaufen und Papier einzusparen.

Das müssen Dienstwagenfahrer 2022 beachten
Gut versichert?
Für die Mehrheit der deutschen Autofahrer werden sich im kommenden Jahr die Beiträge für die Kfz-Versicherung ändern. Grund dafür ist die Neuberechnung der Typenklassen. Je nach Fahrzeugtypenklasse werden entweder mehr oder weniger Abgaben fällig. Im Schnitt bedeutet das, dass die meisten Fahrzeuge eine Typenklasse nach oben oder unten angepasst werden. In einigen Fällen ändert sich nichts.
Die Berechnung der Typklassen ergibt sich unter anderem aus den von der Kfz-Versicherung geleisteten Zahlungen an geschädigte Unfallgegner sowie dem Wert des Fahrzeugs. Viele SUVs und Oberklasse-Modelle werden aller Voraussicht nach mehr Kfz-Steuern zahlen, während Kleinwagen und ältere Modelle wahrscheinlich weniger Abgaben haben werden.
Weg mit dem „Papierlappen“
Führerscheinbesitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein haben, müssen diesen bis zum 19.01.2022 umtauschen. Hintergrund ist der sukzessive Austausch der „Papierlappen“ in fälschungssichere Karten-Dokumente. Dienstwagenfahrer sollten jetzt schnell handeln, denn wenn bei einer Führerscheinkontrolle der alte „Lappen“ mitgeführt wird, droht ein Verwarngeld von 10 Euro und eine erneute Vorlage des fälschungssicheren Führerscheins bei der Polizei. Die neuen Führerscheine sind auch nicht mehr unbegrenzt gültig, sondern nur noch auf 15 Jahre befristet.
Fuhrparkverantwortliche sind im Rahmen der Halterhaftungspflichten angehalten, regelmäßig die Führerscheine aller Dienstwagenfahrer in der Flotte auf ihre Gültigkeit zu prüfen. In diesem Zusammenhang sollte auch auf die Form des Dokuments geachtet werden. Sollte ein Führerschein nicht rechtzeitig eingetauscht worden sein, so können Fuhrparkleiter auch den Eintausch als Voraussetzung für die Nutzung des Dienstwagens einfordern.
Höhere Spritpreise
Mit der Einführung der CO2-Steuer sind die Spritpreise deutlich gestiegen und werden voraussichtlich auch im kommenden Jahr noch weiter steigen. Am 1. Januar 2022 kostet die Tonne CO2 30 Euro, was sich sowohl auf den Benzin- als auch den Dieselpreis auswirkt. Für Fuhrparkverantwortliche bedeutet das im Schnitt höhere Kosten für Benziner und Diesel in der Flotte.
Nicht ohne Maske
Die Maskenpflicht ist seit 2020 kein Novum mehr. Ab 2022 müssen sowohl Privat- als auch Dienstwagenfahrer im Verbandskasten neben Feuchttüchern, Heftpflastern und Kompressen auch zwei Ausführungen eines Mund-Nasenschutzes bei sich führen. Welche Maskenart zulässig ist und ab wann genau diese Regelung gilt, steht noch nicht fest.
Die virtuelle Assistenz fährt mit
Neue Fahrzeugmodelle müssen ab Juli 2022 mit einem Assistenzsystem ausgestattet sein. Unter anderem ist ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent vorgesehen, der den Fahrer bei zu schnellem Fahren und der Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit warnen soll. Weitere digitale Helferlein wie ein Unfalldatenspeicher, ein Notfall-Spurassistent sowie eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre sollen ab kommendem Jahr in allen Neuwagen verpflichtend werden und den Straßenverkehr sicherer machen.
Neue Straßenverkehrsordnung
Die Straßenverkehrsordnung wurde bereits im November 2021 überarbeitet und sieht unter anderem härtere Strafen bei Tempoverstößen vor. Auch das Versäumen, schnell eine Rettungsgasse zu bilden oder Falschparken werden schneller und mit höheren Bußgeldern geahndet. Ebenso ist der Schutz von Fahrradfahrern verstärkt in den Fokus gerückt. Neue Überhol- und Abbiegeregelungen sollen das Fahrradfahren im Straßenverkehr sicherer gestalten.
Anm. d. Red.: Aufgrund der kritischen Corona-Lage wird die Frist für den Umtausch der Führerscheine um ein halbes Jahr auf den 19.Juli 2022 verlängert. Das betrifft alle Führerscheinbesitzer der Jahrgänge Geburtsjahre 1953 bis 1958, die noch im Besitzt eines Papierführerscheins sind, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Die Fahrerlaubnis bleibt davon unberührt.