Halter von Elektrofahrzeugen können jährlich mehrere Hundert Euro dazuverdienen. Wie das funktioniert? Mit der THG-Quote. Als Klimaschutz-Instrument soll die Quote helfen, klimaschädliche Emissionen im Verkehrssektor zu minimieren. Eine zentrale Rolle spielen dabei die von E-Fahrzeugen eingesparten CO2-Mengen. Diese leisten nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz, sondern sind auch bei Mineralölunternehmen sehr begehrt. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie davon im Fuhrpark profitieren können und welche Änderungen bei den Regelungen zur THG-Quote seit August 2023 in Kraft getreten sind.
Was ist die THG-Quote?
In Deutschland sollen die Treibhausgase bis 2030 um mindestens 65 % und bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 % im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Einen großen Anteil am Ausstoß umweltschädlicher Emissionen hat der Verkehrssektor. Mit der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG, will daher der Gesetzgeber die landesweiten Emissionen verringern und eine nachhaltigere Mobilität fördern. Mithilfe der THG-Quote sollen die EU-Vorgaben im Verkehr von 14 % erneuerbarer Energien bis 2030 vorangetrieben werden.
Gemäß den Vorgaben der §§ 37a bis 37c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden Mineralölkonzerne, die fossile Brennstoffe wie z.B. Benzin oder Diesel verkaufen, dazu verpflichtet, ihre klimaschädlichen Treibhausgase zu kompensieren. Die Treibhausgasminderungsquote legt fest, wie viel Prozent der Emissionen innerhalb eines Jahres reduziert werden müssen. Während Kraftstoffanbieter derzeit 7 % der CO₂-Einsparungen nachweisen müssen, sind es bis 2030 bereits 25 %. Wird die Quote nicht eingehalten, drohen den Unternehmen Strafzahlungen von 600 € für jede nicht kompensierte Tonne CO₂.
So funktioniert der Handel mit der THG-Quote
Um den Vorgaben nachzukommen, können Unternehmen emissionsärmere Kraftstoffe herstellen oder sogenannte Emissionszertifikate einkaufen. Verkauft werden diese von Firmen, die emissionsarme und -freie Kraftstoffe anbieten. Beispielsweise Ladesäulenbetreiber verkaufen bereits seit etlichen Jahren Emissionszertifikate an Mineralölkonzerne. Seit 2022 können auch private und gewerbliche Halter vollelektrischer E-Fahrzeuge das von Ihnen eingesparte CO₂ weiterkaufen. Im Gegenzug erhalten Sie eine finanzielle Kompensation. Der Preis für die Zertifikate variiert und wird durch Angebot und Nachfrage am Markt bestimmt.
Zur Berechnung der Quotenanteile schätzt das Umweltbundesamt jedes Jahr den Stromverbrauch eines E-Autos. Für Pkw liegt dieser gemäß § 7 Absatz 3 der 38. BImSchV bei 2.000 kWh (Stand 2022). Die daraus ermittelten CO₂-Einsparungen – im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor – können dann als Quote weiterverkauft werden.
Mittlerweile gibt es etliche Dienstleister, die die Abwicklung des Verkaufes zwischen den Mineralölunternehmen und Privatpersonen bzw. Unternehmen mit E-Fahrzeugen im Bestand abwickeln. Diese übernehmen auch die Beantragung der Quote beim Umweltbundesamt und zahlen anschließend die Quote aus.
Diese Änderungen gelten bei den Regelungen der THG-Quote ab August 2023
Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat die Regelungen der THG-Quote überabeitet und Änderungen verkündet. Neben einer verkürzten Einreichungsfrist gibt es auch Neuerung bei den antragsberechtigten Fahrzeugklassen.
Verkürzter Einreichungszeitraum
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verkürzung des Einreichungszeitraumes. Konnte die THG-Quote bislang bis zum 28. Februar des Folgejahres beantragt werden, wurde die Frist nun auf den 15. November des Beantragungsjahres vorverlegt. Fuhrparks mit E-Fahrzeugen im Bestand sollten ihre Prämien daher rechtzeitig beantragen, um die vorgezogenen Fristen nicht zu verpassen. Mit der Anpassung der Frist soll die Bearbeitung der Anträge beschleunigt werden. Ob es aber die Wirksamkeit der THG-Quote als Fördermittel für die Elektromobilität minimiert, ist umstritten.
Neue Schätzwerte bei den Fahrzeugklassen
Auch bei den Fahrzeugklassen, für die ein Prämienantrag gestellt werden kann, gibt es Veränderungen. Zukünftig kann die THG-Quote für zulassungsfreie Fahrzeuge nur noch dann beantragt werden, wenn für diese Fahrzeugklasse auch ein eigener Schätzwert vorliegt. Damit fällt die Prämie für E-Roller bzw. E-Motorräder weg. Diese konnten bislang dank einer freiwilligen Zulassung die gleiche THG-Quote wie ein reguläres Elektroauto der Fahrzeugklasse M1 erhalten.
Profitieren können von dieser Änderung hingegen elektrische Nutzfahrzeuge und E-Lkw der Klassen N2 und N3. Für diese Fahrzeuge wurde bislang der Schätzwert für Pkw herangezogen. Nutzfahrzeuge und LKW haben nun einen eigenen Schätzwert, dank dem sie eine individuelle Förderung und eine höhere Prämie erhalten.
Neue abweichende Werte für die verschiedenen Fahrzeugklassen:
- Klasse N1 (leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 to.): 3.000 kWh
- Klasse N2 (schwere Nutzfahrzeuge bis 12 to.): 20.600 kWh (bisher angerechnet wie Pkw)
- Klasse N3 (schwere Nutzfahrzeuge über 12 to.): 33.400 kWh (bisher angerechnet wie Pkw)
- Klasse M3 (Busse): 72.000 kWh
Für LKWs bis 12 Tonnen (N2) wird die Prämie dadurch um das Zehnfache erhöht. LKWs über 12 Tonnen (N3) erhalten fast fünfzehnmal so viel.
Adressen von Wallboxen werden veröffentlicht
Eine THG-Prämie kann auch für öffentlich verwendbare private Ladestationen beantragt werden. Wenn Sie die auf Ihrem Grundstück installierte Wallbox für das öffentliche Laden freigegeben haben und eine Prämie beantragen, wird in Zukunft die Adresse Ihrer Wallboxen bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) öffentlich einsehbar sein. Nur wer seinen Ladestrom öffentlich zugänglich macht und teilt, kann von der THG-Quote profitieren. Damit soll die Ladeinfrastruktur verbessert und gleichzeitig verhindert werden, dass nicht öffentlich zugängliche Wallboxen eine Prämie erhalten.
Häufig gestellte Fragen zur THG-Quote im Fuhrpark
Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat die Regelungen der THG-Quote überabeitet und Änderungen verkündet. Neben einer verkürzten Einreichungsfrist gibt es auch Neuerung bei den antragsberechtigten Fahrzeugklassen.
Wer kann die THG-Prämie beantragen?
Neben Privatpersonen können auch Unternehmen von der THG-Quote profitieren und Leasing- und Firmenfahrzeuge im Fuhrpark anmelden. Voraussetzung ist lediglich, dass der Antragssteller auch der eingetragene Fahrzeughalter ist. Die Beantragung der Prämie beim Umweltbundesamt und den Verkauf der THG-Quote übernimmt dann einer der zahlreichen Dienstleister. Diese bündeln sämtliche Zertifikate zu Paketen und verkaufen diese an die Mineralölunternehmen.
Wie oft kann die THG-Prämie beantragt werden?
Die THG-Prämie kann bis mindestens 2030 für jedes Fahrzeug einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.
Wie funktioniert der Verkauf der Emissionszertifkate?
Nachdem Sie sich für einen THG-Anbieter entschieden haben, laden Sie neben den Kontakt- und Kontodetails auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 hoch. Anschließend kümmert sich der Dienstleister um alles weitere, wie die Beantragung der THG-Quote beim Umweltbundesamt und den Verkauf an ein Mineralölunternehmen. Die Prüfung durch das Umweltbundesamt dauert momentan rund sechs bis acht Wochen.
Können auch mehrere E-Fahrzeuge aus dem Fuhrpark angemeldet werden?
Ja, denn die THG-Prämie ist fahrzeuggebunden. Das heißt, dass ein Halter die THG-Prämie für alle auf ihn zugelassenen Fahrzeuge beantragen beantragen kann. Bei einem Halterwechsel kann die THG-Prämie im gleichen Kalenderjahr nicht noch einmal beantragt werden.
Wie vereinfachen die Softwarelösungen von Carano den Verkauf der THG-Quote?
Carano wird für seine Fuhrparksoftware Fleet+ für das kommende Jahr eine automatische Schnittstelle für die THG-Beantragung anbieten. Damit können Sie sich für alle Ihre Fahrzeuge im Fuhrpark die Prämie sehr einfach sichern.