Der Fahrzeugbrief – offiziell Zulassungsbescheinigung Teil II genannt – ist ein amtliches Dokument, das den Eigentümer eines Fahrzeugs ausweist. Er ist ein zentraler Bestandteil der Fahrzeugzulassung in Deutschland und spielt auch im Fuhrparkmanagement eine wichtige Rolle – etwa beim Kauf, Verkauf oder bei der Verwaltung von Leasingfahrzeugen.
Was steht im Fahrzeugbrief?
Im Gegensatz zum Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), der Informationen über den Halter und die Betriebserlaubnis enthält, dokumentiert der Fahrzeugbrief:
- den aktuellen und die vorherigen Fahrzeughalter (max. 6 Einträge),
- die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN),
- technische Daten wie Hubraum, Leistung, Emissionsklasse etc.,
- das Datum der Erstzulassung,
- sowie gegebenenfalls Einschränkungen oder besondere Vermerke.
Wichtig: Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis im zivilrechtlichen Sinn, gilt aber als starkes Indiz für das Eigentum am Fahrzeug.
Bedeutung im Fuhrpark
Im gewerblichen Fuhrparkbetrieb wird der Fahrzeugbrief in der Regel zentral aufbewahrt – insbesondere aus Sicherheitsgründen und zur schnellen Verwaltung. Er wird benötigt für:
- Fahrzeugverkäufe und Abmeldungen,
- die Zulassung neuer Fahrzeuge,
- die Vorlage bei Banken oder Leasinggesellschaften,
- den Nachweis bei Eigentumsübertragungen.
Wird ein Fahrzeug geleast, verbleibt der Fahrzeugbrief in der Regel beim Leasinggeber, da dieser rechtliche Eigentümer bleibt.
Fazit
Der Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II ist ein wichtiges Dokument im Fuhrparkmanagement. Er dokumentiert wesentliche Informationen zum Fahrzeug und dient vor allem als Eigentumsnachweis gegenüber Dritten. Eine ordnungsgemäße Aufbewahrung und Verwaltung ist daher unerlässlich – besonders bei größeren Fuhrparks oder bei häufigem Fahrzeugwechsel.