Der Fahrzeugführer ist die Person, die ein Fahrzeug im Straßenverkehr aktiv führt – also lenkt und steuert. Er trägt während der Fahrt die unmittelbare Verantwortung für das Verhalten des Fahrzeugs sowie die Einhaltung aller Verkehrsregeln. In rechtlicher Hinsicht unterscheidet sich der Fahrzeugführer klar vom Fahrzeughalter oder –eigentümer.
Wer gilt als Fahrzeugführer?
Als Fahrzeugführer gilt, wer das Steuer eines Fahrzeugs während der Fahrt übernimmt – unabhängig davon, ob er gleichzeitig Halter oder Eigentümer ist. Voraussetzung ist stets eine gültige Fahrerlaubnis für die jeweilige Fahrzeugklasse.
Im betrieblichen Kontext kann der Fahrzeugführer ein Mitarbeiter sein, dem ein Firmenfahrzeug zugewiesen oder überlassen wurde. Auch bei Poolfahrzeugen oder Mietwagen ist der jeweils aktuelle Fahrer als Fahrzeugführer zu betrachten.
Rechte und Pflichten
Der Fahrzeugführer unterliegt zahlreichen rechtlichen Vorgaben:
- Verantwortung für Fahrweise: Er muss das Fahrzeug sicher führen und darf weder sich noch andere gefährden.
- Kenntnis und Einhaltung der StVO: Verkehrsregeln müssen stets beachtet werden.
- Fahrzeugkontrolle vor Fahrtantritt: Sichtprüfung auf offensichtliche Mängel (z. B. Reifen, Beleuchtung, Bremsen).
- Führerscheinpflicht: Eine gültige Fahrerlaubnis ist zwingend erforderlich.
- Mitwirkungspflicht bei Unfällen: Nach einem Unfall ist er zur Schadensmeldung und ggf. zur Hilfeleistung verpflichtet.
Fazit
Der Fahrzeugführer ist nicht nur „der Fahrer“, sondern eine rechtlich verantwortliche Person mit klar definierten Pflichten. Im Fuhrparkmanagement ist seine Rolle zentral – besonders im Hinblick auf Verkehrssicherheit, Dokumentation und Haftungsvermeidung.