Diese Neuerungen im Fuhrpark 2024 sollten Fuhrparkmanager kennen

Neuerungen im Fuhrpark 2024

Im kommenden Jahr soll die Sicherheit auf europäischen Straßen erhöht werden. Dazu hat die EU eine Verordnung für verpflichtende Assistenzsysteme für Neuwagen erlassen. Und auch das Thema Nachhaltigkeit steht im Fuhrpark in 2024 ganz oben auf der Tagesordnung, denn mit der CSR-Berichtspflicht müssen Unternehmen ihren CO2-Ausstoß nachweisen. In diesem Blogbeitrag geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen für die Flotte im kommenden Jahr.

Blackbox-Pflicht für Neuwagen

In Flugzeugen wird sie bereits seit den 50er Jahren verbaut: die Blackbox. Ab dem 07. Juli 2024 wird der sogenannte Event Data Recorder (EDR) auch für alle neu zugelassenen Pkw in der EU verpflichtend. Wie eine Blackbox im Flugzeug, zeichnet das Gerät kontinuierlich Daten auf und überschreibt diese wieder. Dazu gehören u.a. Geschwindigkeit, Motordrehzahl, Lenkwinkel oder Position. Kommt es zu einem Unfall, werden die Daten nicht länger überschrieben, sondern abgespeichert und können ausgelesen werden. So lässt sich ein besseres Verständnis für den Unfallhergang gewinnen. Im Gegensatz zu dem schwarzen Gerät im Flugzeug, ist der Event Data Recorder in Fahrzeugen orange. Dies soll das Finden der Box erleichtern.

Auch diese Assistenzsysteme werden 2024 Pflicht

Im kommenden Jahr führt die EU die Pflicht für weitere Fahrerassistenzsysteme für Neuwagen ein. Mit der neuen Verordnung soll die Sicherheit im Straßenverkehr erhöht werden, denn laut einer EU-Statistik ist menschliches Versagen der Grund für 95 Prozent aller Verkehrsunfälle. Dank der verpflichtenden Sicherheitstechnologie sollen, der EU-Kommission zufolge, bis 2038 rund 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen auf europäischen Straßen vermieden werden. Zu den verpflichtenden Assistenzsystemen gehören:

  • Intelligenter Geschwindigkeitsassistent: Der sogenannte Intelligent Speed Assistent (ISA) macht Fahrer durch optische und akustische Signale darauf aufmerksam, wenn die erkannte Höchstgeschwindigkeit überschritten wird.
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner: Durch eine auf KI basierende Analyse von Fahr- oder Lenkmustern, überwachen diese Systeme den körperlichen Zustand des Fahrers. Sie erkennen, ob die Aufmerksamkeit beispielsweise durch Müdigkeit oder nachlassende Konzentration gemindert wird.
  • Notbremsassistent: Dieses System erkennt Gefahrensituationen und veranlasst, dass das Fahrzeug selbstständig abbremst bzw. beim Bremsvorgang unterstützt wird. Welche Objekte und Verkehrsteilnehmer der Notbremsassistent erkennen muss, wird gestaffelt definiert. Ab 2024 ist die Erkennung von Hindernissen und bewegten Fahrzeugen vor dem Auto verpflichtend, in einer zweiten Phase müssen dann auch Fußgänger und Radfahrer erkannt werden.
  • Notfall-Spurhalteassistent: Wird unbeabsichtigt die Fahrspur verlassen, beispielsweise beim Sekundenschlaf, greift das Assistenzsystem ein und bringt das Fahrzeug wieder zurück in seine Spur.
  • Notbremslicht: Damit werden andere Verkehrsteilnehmer auf einen abrupten Bremsvorgang hingewiesen, um ein Auffahren zu vermeiden.
  • Rückfahrassistent: Dieses System unterstützt Autofahrer beim Rückwärtsfahren und warnt, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer oder Objekte hinter dem Fahrzeug befinden.
  • Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre: Ab Juli 2024 müssen Neuwagen über eine Schnittstelle verfügen, an die ein entsprechendes Kontrollgerät angeschlossen werden kann. Damit soll das Fahren unter Einfluss von Alkohol verhindert werden. Zunächst ist nur der Einbau einer Vorrichtung verpflichten, nicht aber die Wegfahrsperre selbst. Dies soll zu einem späteren Zeitpunkt passieren. 
Bis 2050 will die EU-Kommission die Zahl der Verkehrstoten mithilfe von Fahrassistenzsystemen auf Null bringen
Menschliches Versagen ist der Hauptgrund für Verkehrsunfälle auf unseren Straßen. Mithilfe von Fahrassistenzsystemen will die EU-Kommission die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2050 auf fast Null bringen.

Führerscheinumtausch

Wer noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt und zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, muss diesen bis 19. Januar 2024 gegen einen fälschungssicheren Führerschein im Scheckkarten-Format umtauschen. Wenn Sie mit Ihrem alten Führerschein erwischt werden, riskieren Sie ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro. Für den Umtausch benötigen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein. Zudem wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro fällig. 

Der Umtausch ist eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit, was bedeutet, dass keine erneute Führerscheinprüfung abgelegt werden muss. Wann Ihr Führerschein umgetauscht werden muss, erfahren Sie mithilfe des Umtauschrechners des ADAC

Führerscheinkontrolle per Smartphone-App

Elektronische Führerscheinkontrolle

Sind alle Ihre Mitarbeiter im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis? Mit der elektronischen Führerscheinkontrolle von Carano scannen Fahrer ihren Führerschein bequem von unterwegs per Smartphone-App. Alle Ergebnisse werden lückenlos dokumentiert.

Steigende Kraftstoffpreise und Mautgebühren

Ab dem 01. Januar 2024 soll der Preis pro CO2-Tonne von 30 auf 40 Euro steigen. Dies wird sich auch an den Tankstellen bemerkbar machen, wo der Preis für Benzin und Diesel um rund drei bis vier Cent je Liter ansteigen soll. Im darauffolgenden Jahr ist eine Anhebung der CO2-Steuer auf 50 Euro geplant. 

Ab Dezember 2023 wird eine neue Komponente zur Berechnung der Mautgebühren hinzugezogen. Diese sieht einen CO2-Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 vor.  Ab Juli 2024 wird die Mautpflicht zudem ausgedehnt und gilt dann auch für Lastkraftwagen ab 3,5 Tonnen. Handwerksbetriebe sind von der Regelung jedoch ausgenommen.  

Alpine-Symbol auf Winterreifen wird Pflicht

In den vergangenen Jahren erkannte man Winterreifen an dem M+S Symbol, dessen Abkürzung für Matsch und Schnee steht.  2018 wurde dieses von dem Alpine-Symbol abgelöst, das einen Berg mit Schneeflocke darstellt. Im Gegensatz zu M+S Reifen, haben diese Reifen einen standardisierten Traktionstest absolviert . In der Übergangszeit durften Autofahrer weiterhin Reifen mit dem M+S Symbol nutzen, doch diese Frist Endet im Oktober 2024. Danach sind nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol zulässig.  Wer weiterhin mit M+S Reifen fährt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie einen Punkt ins Flensburg. 

HU-Plaketten

Alle Fahrzeuge im Fuhrpark, die eine grüne TÜV-Plakette auf dem Kennzeichen haben, müssen 2024 zur Hauptuntersuchung. Wird die Prüfung bestanden, gibt es eine blaue Plakette und das Fahrzeug muss 2026 zur nächsten HU. Insgesamt existieren Plaketten in sechs Farben, die sich nacheinander abwechseln. Softwarelösungen wie unsere Fuhrparksoftware Fleet+ helfen Ihnen bei der Einhaltung wichtiger Termine, indem sie rechtzeitig anstehende Fristen erinnern. 

CSR-Berichtspflicht

Ab 2024 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihren CO2-Ausstoß nachzuweisen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen (1) Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Euro, (2) Nettoumsatzerlöse von mindestens 40 Millionen Euro oder (3) mindestens 250 Beschäftigte.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) gilt auch rückwirkend für das Jahr 2023. Damit werden mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet, so wird beispielsweise die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in Deutschland um das dreißigfache erhöht. Eine solche Nachweispflicht muss entsprechend vorbereitet werden und erfordert ein vorausschauendes Daten- und Berichtsmanagement. Fuhrparkmanager sind daher gut beraten, sich bereits jetzt mit der Reduzierung umweltschädlicher Emissionen sowie der Bereitstellung aller notwendiger Daten zu beschäftigen.

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