Abschreibung

Eine Person sitzt am Schreibtisch und zählt Geld. Ein Symbolbild für die Abschreibung.

Die Abschreibung ist ein zentraler Begriff im betrieblichen Rechnungswesen und spielt auch im Fuhrparkmanagement eine wichtige Rolle. Sie beschreibt den Wertverlust von Fahrzeugen über die Zeit und wirkt sich direkt auf die Buchhaltung, Steuerlast und Investitionsplanung eines Unternehmens aus.

Was bedeutet Abschreibung?

Abschreibung – auch AfA (Absetzung für Abnutzung) genannt – bezeichnet die Verteilung der Anschaffungskosten eines Fahrzeugs auf die Nutzungsdauer. Dadurch wird der jährliche Werteverzehr bilanziell und steuerlich erfasst.
Beispiel: Wird ein Fahrzeug für 40.000 € angeschafft und über 6 Jahre genutzt, beträgt die lineare Abschreibung jährlich 6.666,67 €.

Abschreibungsarten für Fahrzeuge

Im Fuhrpark sind vor allem zwei Abschreibungsmodelle üblich:

  • Lineare Abschreibung. Der Anschaffungswert wird gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt (z. B. 6 Jahre für Pkw).
  • Degressive Abschreibung. Höherer Abschreibungsbetrag in den ersten Jahren, fallend in den Folgejahren. Diese Methode ist steuerlich nicht immer zulässig und war zuletzt nur befristet erlaubt.

Gesetzliche Grundlage

Die Abschreibung von Fahrzeugen erfolgt gemäß dem EStG (§ 7 Abs. 1) und orientiert sich an den von der Finanzverwaltung vorgegebenen Nutzungsdauern – meist:

  • Pkw: 6 Jahr
  • Lkw: 9 Jahre

Einfluss auf das Fuhrparkmanagement

  • Kostenplanung: Durch die Abschreibung lassen sich Kosten jährlich kalkulieren und in Budgets einplanen.
  • Investitionsentscheidungen: Der Restbuchwert eines Fahrzeugs spielt bei Ersatzbeschaffungen eine wichtige Rolle.
  • Steuerliche Optimierung: Abschreibungen senken den zu versteuernden Gewinn.
  • Bilanzklarheit: Die Darstellung des tatsächlichen Fahrzeugwerts verbessert die Transparenz.

Besonderheiten bei Leasingfahrzeugen

Leasingfahrzeuge gehören in der Regel nicht dem Unternehmen. Hier wird keine klassische Abschreibung vorgenommen, sondern die Leasingraten als Betriebsausgaben verbucht. Bei Finanzierungsleasing kann eine Aktivierungspflicht bestehen.

Fazit

Die Abschreibung ist ein unverzichtbares Instrument im Fuhrparkcontrolling. Sie ermöglicht eine realistische Bewertung der Fahrzeugwerte, unterstützt bei der Planung von Ersatzinvestitionen und optimiert die steuerliche Belastung. Wer den Überblick über die Abschreibungen im Fuhrpark behält, trifft fundiertere wirtschaftliche Entscheidungen.