Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind verbindliche Regelwerke der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie enthalten konkrete Vorgaben zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren – auch im betrieblichen Straßenverkehr und Fuhrpark.
Für Unternehmen mit eigenem Fuhrpark sind die UVV eine zentrale gesetzliche Grundlage zur Sicherstellung von Sicherheit, Rechtssicherheit und Haftungsschutz.
Was regeln die UVV im Fuhrpark?
Im Kontext des Fuhrparkmanagements ist insbesondere die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“ relevant. Sie legt fest:
- wie Fahrzeuge technisch zu beschaffen und auszurüsten sind,
- wie sie regelmäßig geprüft werden müssen,
- welche Pflichten Fuhrparkverantwortliche, Fahrzeughalter und Fahrer haben.
Pflichten im Überblick:
- Regelmäßige Fahrzeugprüfung (z. B. UVV-Fahrzeugprüfung mindestens einmal jährlich)
- Fahrerunterweisung nach § 12 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 – mindestens einmal jährlich
- Dokumentation aller Prüfungen, Unterweisungen und Mängelbehebungen
- Sicherstellung der Verkehrstüchtigkeit vor Fahrtantritt
- Verantwortung für den Zustand der Fahrzeuge bei Halter und Fuhrparkleitung
Warum sind die UVV im Fuhrpark so wichtig?
- Haftungsvermeidung: Bei Verstößen gegen die UVV drohen Bußgelder, Regressforderungen oder sogar strafrechtliche Konsequenzen im Schadensfall.
- Arbeitsschutz: Sie schützen Fahrer vor Arbeitsunfällen – z. B. durch mangelhaft gesicherte Ladung, defekte Bremsen oder unzureichende Beleuchtung.
- Versicherungsschutz: Bei groben Verstößen gegen UVV kann der Unfallversicherungsschutz eingeschränkt werden.
Umsetzung im Fuhrparkmanagement
Professionelle Fuhrparkmanager setzen auf strukturierte Prozesse zur UVV-Umsetzung:
- Terminplanung für UVV-Fahrzeugprüfungen (oft durch externe Sachverständige)
- Schulungsprogramme für Fahrer inkl. Nachweisdokumentation
- Einsatz von Fuhrparksoftware, um Prüfintervalle, Schulungen und Mängelmanagement digital zu erfassen
Fazit
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV) sind keine freiwillige Maßnahme, sondern gesetzliche Pflicht im betrieblichen Fuhrpark. Sie sichern nicht nur Leben und Gesundheit der Fahrzeugnutzer, sondern schützen Unternehmen auch vor rechtlichen und finanziellen Folgen. Wer UVV-Vorgaben konsequent umsetzt und dokumentiert, schafft einen sicheren, rechtskonformen und verantwortungsvollen Mobilitätsbetrieb.