Die UVV Prüfung ist ein wichtiger Aspekt im Fuhrpark. Als Teil der Unfallverhütungsvorschriften, kurz UVV, kommt kein Fuhrparkmanager daran vorbei. Die UVV Fahrzeugprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und gehört zu den zentralen Halterhaftungspflichten im Fuhrparkmanagement. In diesem Beitrag erfahren Sie, was es mit der UVV Prüfung auf sich hat, wer diese durchführt und was dabei kontrolliert wird.
Was ist eine UVV Prüfung von Pkw?
Bei einer UVV Prüfung von Firmenwagen handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung, mit der die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge gewährleistet werden soll. Die Fahrzeugprüfung ist Teil der Arbeitsschutzmaßnahmen und dient dazu, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Die UVV Prüfung sollte dabei nicht mit der Hauptuntersuchung (HU) oder der Abgasuntersuchung (AU) verwechselt werden, die ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben sind. Während HU und AU vordergründig die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit bewerten, liegt der Fokus der UVV Prüfung auf der Arbeits- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges.
Wer führt die Fahrzeugprüfung durch?
Die UVV Prüfung muss von qualifizierten, sachkundigen Fachkräften durchgeführt werden. Dabei handelt es sich um Personen, die eine entsprechende Fachausbildung und professionelle Erfahrung auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik haben. Darüber hinaus müssen diese Fachkräfte über ausreichende Kenntnisse in Bezug auf alle einschlägigen UVV Vorschriften und Regeln verfügen, um die Fahrzeugprüfung erfolgreich durchzuführen.
Organisationen wie der TÜV oder die DEKRA verfügen über die notwendige Expertise und Zulassung für die ordnungsgemäße Fahrzeugprüfung nach UVV. Darüber hinaus ist jede autorisierte Kfz-Werkstatt ermächtigt die Prüfungen durchzuführen. Auch qualifizierte Fuhrparkmanagement-Gesellschaften, freie Werkstätten und Reifenhändlern bieten die UVV Prüfung von Firmenwagen an.
Viele Unternehmen erledigen die Fahrzeugprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Aber auch der Reifenwechsel oder andere Wartungsarbeiten bieten sich an, um die Prüfung durchzuführen. In diesem Fall muss sie als solche in der Rechnung separat gekennzeichnet sein.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Die Pflicht zur Durchführung der UVV Prüfung wird durch die DGUV Vorschrift 70 geregelt. In §57 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 70 wird zudem bestimmt, dass die Prüfung mindestens einmal jährlich zu erfolgen hat.
(1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
(2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Ob die Kontrollen noch engmaschiger gelegt werden, hängt von der Art und Häufigkeit der Fahrzeugnutzung und den spezifischen Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Die Ergebnisse der UVV Prüfungen müssen in jedem Fall dokumentiert und nachvollziehbar aufbewahrt werden, da dies als Nachweis der durchgeführten Prüfungen dient.
Welche Fahrzeuge unterliegen der UVV Prüfung?
Der UVV Prüfung unterliegen generell alle Fahrzeuge, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten eingesetzt werden. Dazu zählen:
- Personenkraftwagen, wie z.B. Firmenwagen und Poolfahrzeuge, die von Mitarbeitenden für dienstliche Zwecke genutzt werden
- Nutzfahrzeuge, wie z.B. Lieferwagen, Kleintransporter und Kastenwagen
- Schwere Fahrzeuge, wie z.B. LKW, Baufahrzeuge, Sattelzugmaschinen und andere schwere Nutzfahrzeuge
- Spezialfahrzeuge, wie z.B. Gabelstapler, Baumaschinen, Landwirtschaftsfahrzeuge, Feuerfahrzeuge, Krankentransportwagen oder Kommunalfahrzeuge
- Einspurige Kraftfahrzeuge, wie Motorräder, Mopeds und Motoroller.
Zu beachten ist, dass auch E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von über 25 km/h erreichen, als Kraftfahrzeuge gelten und somit auch der UVV Prüfung unterliegen.
Zudem können auch Arbeitsmaschinen und deren fahrzeugtechnische Komponenten, wie Fahrwerke, Beleuchtung oder Brems- und Lenk-Einrichtungen, einer Prüfung unterliegen. Voraussetzung ist, dass sie entweder selbst fahren oder als Anhänger genutzt werden.
Es gibt jedoch auch eine Reihe von Fahrzeugen, die von der DGUV Vorschrift 70 ausgenommen sind. Dazu gehören beispielsweise Privatfahrzeuge, die geschäftlich genutzt werden, aber Eigentum der Mitarbeitenden sind. Auch Spezialmaschinen, die im Erdbau eingesetzt werden (z.B. Bodenverdichter oder Bagger), Bodengeräte der Luftfahrt sowie Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge fallen nicht unter die Regelungen der Vorschrift 70.
Was wird bei der UVV Fahrzeugprüfung kontrolliert?
Im Rahmen der UVV Fahrzeugprüfung werden verschiedene Komponenten und Aspekte des Fahrzeugs kontrolliert, um sicherzustellen, dass es sicher und betriebsbereit ist. Dazu gehören unter anderem:
- Bremsen: Funktionsfähigkeit und Zustand der Bremsanlage, einschließlich der Bremsbeläge, -scheiben, -flüssigkeit und Handbremse
- Beleuchtung und Elektrik: Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker, Bremslichter sowie andere elektrische Systeme wie Verkabelung, Starter und Batterie
- Reifen: Reifenzustand, einschließlich Profiltiefe, Luftdruck und mögliche Beschädigungen
- Lenkung: Spiel, Festigkeit und allgemeine Funktionsfähigkeit
- Fahrzeugflüssigkeiten: Motoröl, Kühlflüssigkeit und Scheibenwaschflüssigkeit
- Sicherheitsausrüstung: Anwesenheit und Funktionsfähigkeit von Sicherheitsausrüstung wie Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sowie Funktionsfähigkeit und des Zustands der Sicherheitsgurte
- Karosserie: Begutachtung auf Korrosion, Beschädigungen und Mängel
- Auspuffanlage: Untersuchung auf Lecks, Schäden oder übermäßige Abgasemissionen
- Sichtprüfung: Überprüfung der Windschutzscheibe, der Fenster und der Spiegel auf Risse, Beschädigungen und klare Sicht.
Wie viel kostet die UVV Prüfung?
Je nach Fahrzeugtyp variieren Dauer und Aufwand einer Fahrzeugprüfung. Die Preise unterscheiden sich außerdem von Standort zu Standort. Daher ist es schwierig, die Kosten für die UVV Prüfung genau zu beziffern. Die folgenden Preise geben einen Überblick über die ungefähren Kosten , wobei Größe und Art des Fahrzeugs ausschlaggebend ist:
- Kraftfahrzeuge: 15 bis 110 Euro
- Stapler: 10 bis 90 Euro
- Hebe- und Arbeitsbühnen: 50 bis 70 Euro
- Kräne: 35 bis 115 Euro
- Baumaschinen: 45 bis 80 Euro
Welche Pflichten haben Fahrer bei der UVV Fahrzeugprüfung?
Neben der jährlichen Fahrzeugprüfung durch eine sachkundige Person sind auch die Fahrer zu regelmäßigen Kontrollen des Fahrzeuges verpflichtet. Geregelt wird dies durch § 36 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 70:
(1) Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.
(2) Der Fahrzeugführer hat festgestellte Mängel dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Wechsel des Fahrzeugführers auch dem Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen.
Dadurch sollen Mängel und Beschädigungen schon frühzeitig erkannt und Unfallrisiken minimiert werden. Die tägliche Fahrzeugkontrolle umfasst eine Überprüfung von Beleuchtung, Blinker und Bremsen, Reifenprofiltiefe und –luftdruck sowie der Flüssigkeitsstände.
Auch die Lesbarkeit des Kennzeichens muss kontrolliert werden und etwaige Ladung ordnungsgemäß gesichert werden. Stellt der Fahrer Mängel fest, sollten diese umgehend gemeldet werden. Das Fuhrparkmanagement muss dann schnellstmöglich die Reparatur in Auftrag geben oder das Fahrzeug zunächst außer Betrieb nehmen.
Welche Sanktionen drohen, wenn die UVV Prüfung nicht durchgeführt wird?
Es ist wichtig die UVV Prüfung regelmäßig und ordnungsgemäß durchzuführen. Wer die Fahrzeugprüfung nur unregelmäßig oder gar nicht erledigt, begeht gemäß § 209 Abs.3 SGB VII eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgeld von 2.500 Euro bis 10.000 Euro.
Im Schadenfall müssen zudem die erfolgten Prüfungen nachgewiesen werden, andernfalls kann die Versicherung Zahlungen verweigern. Darüber hinaus kann es bei fehlender UVV Fahrzeugprüfung im Falle eines Unfalls zu rechtlichen Konsequenzen kommen.
Digitale Unterstützung bei der UVV Prüfung
Unternehmen sind bei der UVV Prüfung abhängig von externen Sachkundigen. Die Organisation der Kontrollen ist daher meist mit einem höheren Aufwand verbunden. Eine Fuhrparksoftware unterstützen Sie beim Terminmanagement und erinnert Sie automatisch an anstehende und überfällige Fristen, wie für die UVV Prüfung, HU oder AU. Sämtliche Dokumente und Fahrzeugunterlagen wie Prüfberichte können Sie dem entsprechenden Fahrzeug zuordnen und in der digitalen Fahrzeugakte speichern.
Fuhrparksoftware Fleet+
Neben der digitalen Fahrzeugakte bietet unsere Fuhrparksoftware Fleet+ ein automatisiertes Terminmanagement , damit wichtige Termine wie die UVV Prüfung nicht in Vergessenheit geraten.