Die Unterweisung im Fuhrpark ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Mittel zur Arbeitssicherheit. Sie dient dazu, Fahrer und Nutzer von Firmenfahrzeugen regelmäßig über geltende Vorschriften, Gefährdungen und den sicheren Umgang mit Fahrzeugen zu informieren. Arbeitgeber sind nach § 12 Arbeitsschutzgesetz sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften dazu verpflichtet.
Ziel und Inhalt der Unterweisung
Ziel der Unterweisung ist es, Unfälle zu vermeiden, das Bewusstsein für sicherheitsrelevante Themen zu schärfen und rechtliche Vorgaben einzuhalten. Typische Inhalte sind:
- Allgemeine Verkehrs- und Sicherheitsregeln
- Verhalten bei Unfällen oder Pannen
- Nutzung von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Gurtpflicht, Warnweste)
- Ladungssicherung und Transportvorschriften
- Besonderheiten bei E-Fahrzeugen oder Hybridmodellen
- Hinweise zum umweltbewussten Fahren
- Regelungen zur privaten Nutzung von Dienstwagen (falls erlaubt)
Turnus und Nachweispflicht
Die Unterweisung muss mindestens einmal jährlich erfolgen – zusätzlich bei Neueinstellungen, Fahrzeugwechsel oder Änderungen im Fuhrpark (z. B. Einführung von Elektroautos). Sie kann mündlich, schriftlich oder digital durchgeführt werden, muss aber in jedem Fall dokumentiert und unterschrieben werden.
Bedeutung für Unternehmen
Eine lückenhafte oder fehlende Unterweisung kann im Schadensfall rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben. Auch bei Kontrollen durch Berufsgenossenschaften oder Behörden ist ein Nachweis erforderlich. Darüber hinaus trägt eine gute Unterweisung zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden und zur Reduzierung von Schadensquoten bei.
Fazit
Die Unterweisung ist mehr als eine Pflicht – sie ist ein zentrales Instrument im Fuhrparkmanagement, um Risiken zu minimieren, rechtliche Sicherheit zu schaffen und die Fahrzeugsicherheit im Unternehmen zu gewährleisten.