Dienstwagen Versteuerung: 1-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch?

Dienstwagenfahrer kann zwischen zwei Methoden bei der Versteuerung des Firmenwagens wählen
Dienstwagenfahrer kann zwischen zwei Methoden bei der Versteuerung des Firmenwagens wählen

Der eigene Dienstwagen ist für viele Mitarbeiter nach wie vor ein wichtiges Statussymbol. Ein  Firmenwagen hat aber nicht nur einen Repräsentationscharakter, er ist auch attraktiver Bonus zum Gehalt. Gestattet der Arbeitgeber, dass der Dienstwagen auch für private Zwecke genutzt werden darf, muss der daraus entstehende geldwerte Vorteil jedoch versteuert werden. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es bei der Versteuerung ankommt und welche Methoden Ihnen dafür als Dienstwagenfahrer zur Verfügung stehen. 

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Verpflegungspauschale, Firmenhandy, Gutscheine: Alle Leistungen, die Arbeitnehmer zusätzlich zu ihrem Gehalt vom Arbeitgeber erhalten, werden als geldwerter Vorteil bezeichnet. Gemäß §8 des Einkommensteuergesetz ist der geldwerte Vorteil gleichzusetzen mit einer Einnahme und muss dementsprechend versteuert werden, sobald die Grenze von 44 Euro überschritten wird. 

Im Falle eines Dienstwagens entsteht der geldwerte Vorteil nicht allein durch den Besitz eines Fahrzeuges. Erst wenn der Arbeitsgeber im Arbeitsvertrag auch die private Nutzung des Firmenwagens ausdrücklich gestattet, entsteht für den Arbeitgeber ein geldwerter Vorteil. Für die Versteuerung des geldwerten Vorteils gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder pauschal mit der 1%-Methode oder durch das Führen eines Fahrtenbuchs

Haben Sie sich für eine der beiden Methoden entschieden, muss diese für das gesamte Kalenderjahr genutzt werden. Ein Wechsel zwischen beiden Methoden innerhalb des Jahres ist nicht möglich.

Versteuerung des Dienstwagens mit der 1-Prozent-Methode

Wenn Sie Ihren Firmenwagen auch für private Fahrten nutzen, dann können Sie für die Besteuerung die 1-Prozent-Regel anwenden. Dafür werden die privaten Fahrten monatlich pauschal mit einem Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Dienstwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung versteuert. Beim  Listenpreis handelt es sich um die unverbindliche Verkaufspreisempfehlung des Herstellers. Hierbei ist es  unerheblich, ob der Wagen gekauft oder geleast wurde und wie alt er ist. 

Wird der Firmenwagen zusätzlich für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte genutzt, müssen diese mit monatlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises versteuert werden. Wer allerdings weniger als 15 Tage im Monat mit dem Dienstwagen zur Arbeit fährt, muss nur 0,002 % des Listenpreises ansetzen. 

Der Vorteil der 1-Prozent-Methode ist, dass die Berechnung relativ einfach und zeitsparend ist, da nicht jede Fahrt einzeln erfasst werden muss. Der Nachteil bei dieser Formel liegt jedoch darin, dass sich die Berechnungsmethode nach dem Listenpreis des Dienstwagens richtet. Das bedeutet: Je teurer das Fahrzeug, desto größer wird die zu versteuernde Summe. Aber auch ein günstigerer Dienstwagen und ein langer Anfahrtsweg können mit der 1-Prozent-Methode steuerlich nachtteilig sein.

Die pauschale Versteuerung mit der 1-Prozent-Regel lohnt sich vor allem für Arbeitnehmer, die den Dienstwagen häufig für private Fahrten nutzen. 

Rechenbeispiel

  • Monatliches Brutto-Einkommen: 3.200 Euro
  • Neupreis: 48.000 Euro
  • Strecke Wohnort → Arbeitsplatz: 30 Kilometer an 20 Tagen im Monat

Berechnung:

  • 48.000 x 0,01  = 480 Euro
  • 48.000 x 30 x 0,0003 = 432 Euro
  • 480 Euro + 432 Euro = 912 Euro

Daraus ergibt sich ein monatlicher geldwerter Vorteil in Höhe von 912 Euro, der als zusätzliche Einnahme zum Gehalt addiert werden muss. Anstatt der 3.200 Euro ergibt sich für den Arbeitnehmer ein zu versteuerndes monatliches Brutto-Einkommen in Höhe von 4.112 Euro.

Den geldwerten Vorteil mit dem Fahrtenbuch bestimmen

Wer nur wenige private Fahrten mit dem Dienstwagen unternimmt, für den lohnt sich die Versteuerung mit einem Fahrtenbuch. Darin werden sämtliche Fahrten, ob privat oder beruflich, dokumentiert. Dabei ist zu beachten, dass alle Fahrten so vollständig wie möglich erfasst und später keine Nachtragungen vorgenommen werden.

Nur wenn das Fahrtenbuch lückenlos geführt wird, kann das Finanzamt den richtigen Steuersatz für die Nutzung des Dienstwagens ermitteln. 

Die Vorgehensweise, den geldwerten Vorteil über das Fahrtenbuch zu bestimmen, ist im Vergleich zur 1-Prozent-Methode aufwendiger, da jede Fahrt erfasst werden muss. Dies kann sich aber langfristig als steuerlich günstiger herausstellen. Denn statt einer pauschalen Besteuerung wie bei der 1-Prozent-Regelung, wird mit Hilfe eines Fahrtenbuches die Privatnutzung des Firmenwagens genauer erfasst. Während für private Fahrten eine Kilometerangabe im Fahrtenbuch ausreicht, müssen für geschäftliche Fahrten folgende Angaben dokumentiert werden:

  • Vor und nach jeder Fahrt: Datum, Uhrzeit und Kilometerstand
  • Ziel und Zweck der Reise sowie Name/Unternehmen der besuchten Geschäftspartner/Kunden
Mitarbeiter versteuert seinen Dienstwagen mit Hilfe eines Fahrtenbuches
Wer nur wenige private Fahrten mit dem Dienstwagen unternimmt, profitiert eher von der Versteuerung mit Hilfe eines Fahrtenbuches.

Ein elektronisches Fahrtenbuch nutzen

Ein elektronisches Fahrtenbuch ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie viele Fahrten mit Ihrem Dienstwagen unternehmen und eine lückenlose Dokumentation nicht immer möglich ist. Wie bei manuellen Fahrtenbüchern auch, dürfen elektronische Fahrtenbücher nachträglich nicht angepasst und somit manipuliert werden. Bei großen Flotten sind elektronische Fahrtenbücher auch hinsichtlich der Halterhaftung und der Führerscheinkontrolle sinnvoll. Wie bei anderen elektronischen Lösungen auch, sollten Sie stets den Datenschutz im Blick behalten, da anhand des Fahrtenbuches ein eindeutiges Bewegungsprofil angelegt wird. Daher sollten Sie sicherstellen, dass die Daten sicher und unbefugten Dritten nicht zugänglich sind.

Versteuerung von E-Dienstwagen

Fahrer von elektrisch betriebenen Dienstwagen leisten nicht nur einen Beitrag zu mehr Klima- und Umweltschutz, sondern profitieren auch von steuerlichen Vorteilen. Anstatt 1 % müssen bei der Versteuerung von E-Fahrzeugen nur 0,5 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt werden. 

Seit 2020 gibt es sogar noch eine weitere Vergünstigung für alle Elektroautos, die zwischen dem 31. Dezember und 2018 und dem 01. Januar 2031 gekauft oder geleast werden : Liegt der Listenpreis unter 60.000 Euro, müssen sogar nur 0,25 % versteuert werden. Und auch für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte werden 0,03 % des geviertelten Listenpreises berechnet. 

Rechenbeispiel

  • Monatliches Brutto-Einkommen: 3.200 Euro
  • Neupreis: 48.000 Euro
  • Erstzulassung: 2022
  • Strecke Wohnort → Arbeitsplatz: 30 Kilometer an 20 Tagen im Monat

Berechnung:

  • 48.000 x 0,0025 = 120 Euro
  • 12.000 (Viertel des Listenpreises) x 30 x 0,0003 = 108 Euro
  • 120 Euro + 108 Euro = 228 Euro

Für den Dienstwagenfahrer ergibt sich daraus ein monatlicher geldwerter Vorteil in Höhe von 228 Euro, der zum Gehalt hinzugerechnet werden muss. Anstatt der 3.200 Euro ergibt sich daher ein zu versteuerndes monatliches Brutto-Einkommen in Höhe von 3.428 Euro.

Fazit – Welche Methode für die Versteuerung von Dienstwagen lohnt sich?

Ein Dienstwagen bietet Mitarbeitern nicht nur viel Flexibilität und Mobilität, er bedeutet auch finanzielle Einsparungen, da kein Privatfahrzeug angeschafft werden muss. Ob Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Methode hängt vom Einzelfall ab. Je mehr private Fahrten mit dem Dienstwagen unternommen werden, umso mehr Vorteile bietet die 1-Prozent-Methode. Wird der Firmenwagen nur selten oder für kurze Privatstrecken eingesetzt, kann mit dem Fahrtenbuch mehr Geld gespart werden. Genauigkeit, sowohl bei der Führung des Fahrtenbuchs als auch beim Anwenden der 1%Regelung, zahlt sich spätestens bei der jährlichen Steuererklärung aus. 

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