Die UVV-Prüfung für Firmenwagen ist ein zentraler Bestandteil der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und somit für jedes Unternehmen verpflichtend. Sie stellt sicher, dass Dienstwagen den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen und im täglichen Straßenverkehr keine Gefährdung darstellen. Für Fuhrparkmanager bedeutet die regelmäßige Prüfung nicht nur eine gesetzliche Verantwortung, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Arbeitssicherheit und zum Schutz der Mitarbeiter. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die UVV-Prüfung bei Firmenwagen umfasst, wie die Durchführung erfolgt und was sie dabei beachten müssen.
Inhalt
Was versteht man unter UVV-Prüfung Firmenwagen?
Bei einer UVV-Prüfung von Firmenwagen handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung, mit der die Sicherheit und Betriebsbereitschaft der Fahrzeuge gewährleistet werden soll. Die Fahrzeugprüfung ist Teil der Arbeitsschutzmaßnahmen und dient dazu, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Die UVV-Prüfung sollte dabei nicht mit der Hauptuntersuchung (HU) oder der Abgasuntersuchung (AU) verwechselt werden, die ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben sind. Während HU und AU vordergründig die Verkehrssicherheit und Umweltverträglichkeit bewerten, liegt der Fokus der UVV Prüfung auf der Arbeits- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges.
Für Unternehmen ist die regelmäßige Durchführung dieser Prüfung verpflichtend, da nur so die Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards sichergestellt werden kann. Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Ergebnisse spielt dabei eine wichtige Rolle – sie dient als Nachweis im Falle eines Schadens oder einer Kontrolle durch die Unfallversicherung.
Besonders Fuhrparkmanager stehen hier in der Verantwortung, da sie für die Einhaltung aller gesetzlichen Regeln im Bereich Arbeitssicherheit sorgen müssen. Ergänzend zur technischen Prüfung der Dienstwagen sind auch regelmäßige UVV-Unterweisungen der Fahrer erforderlich. Diese Unterweisungen stellen sicher, dass Mitarbeitende mit den Sicherheitsvorschriften im täglichen Straßenverkehr vertraut sind und die Fahrzeuge korrekt nutzen.
Darüber hinaus können Unternehmen durch die Kombination von UVV-Prüfungen mit anderen Prozessen wie Führerscheinkontrolle oder Inspektion eine effiziente und ganzheitliche Sicherheitsstrategie im Fleet Management entwickeln. Dies ist nicht nur für einzelne Fahrzeuge, sondern auch für größere Flotten oder ein Poolfahrzeug relevant, bei dem zusätzliche Themen wie Poolfahrzeug Versteuerung zu berücksichtigen sind.
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Die Pflicht zur Durchführung der UVV-Prüfung wird durch die DGUV Vorschrift 70 geregelt. In §57 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 70 wird zudem bestimmt, dass die Prüfung mindestens einmal jährlich zu erfolgen hat.
§57 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 70
(1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.
(2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Ob die Kontrollen noch engmaschiger gelegt werden, hängt von der Art und Häufigkeit der Fahrzeugnutzung und den spezifischen Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Die Ergebnisse der UVV-Prüfungen müssen in jedem Fall dokumentiert und nachvollziehbar aufbewahrt werden, da dies als Nachweis der durchgeführten Prüfungen dient.
Wer führt die Fahrzeugprüfung durch?
Für die UVV-Prüfung Firmenwagen sind qualifizierte, sachkundige Fachkräfte erforderlich.
Dabei handelt es sich um Personen, die eine entsprechende Fachausbildung und professionelle Erfahrung auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik haben. Darüber hinaus müssen diese Fachkräfte über ausreichende Kenntnisse in Bezug auf alle einschlägigen UVV-Vorschriften und Regeln verfügen, um die Fahrzeugprüfung erfolgreich durchzuführen.
Organisationen wie der TÜV oder die DEKRA verfügen über die notwendige Expertise und Zulassung für die ordnungsgemäße Fahrzeugprüfung nach UVV. Darüber hinaus ist jede autorisierte Kfz-Werkstatt ermächtigt die Prüfungen durchzuführen. Auch qualifizierte Fuhrparkmanagement-Gesellschaften, freie Werkstätten und Reifenhändlern bieten die UVV-Prüfung von Firmenwagen an.
Viele Unternehmen erledigen die Fahrzeugprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung. Aber auch der Reifenwechsel oder andere Wartungsarbeiten bieten sich an, um die Prüfung durchzuführen. In diesem Fall muss sie als solche in der Rechnung separat gekennzeichnet sein.
Für Fuhrparkverantwortliche ist es entscheidend, dass die Prüfung nicht nur fachgerecht, sondern auch effizient in die bestehenden Abläufe integriert wird. Viele Firmen kombinieren die UVV-Prüfung mit turnusmäßigen Inspektionen oder internen Prozessen wie der Führerscheinkontrolle, um Zeit und Kosten zu sparen.
Die Durchführung erfordert nicht nur technisches Know-how, sondern auch ein hohes Maß an organisatorischem Geschick. Eine lückenlose Dokumentation ist unverzichtbar, da sie im Streitfall oder bei einer Kontrolle durch Behörden und Unfallversicherung den Nachweis der ordnungsgemäßen Prüfung liefert.
Besonders für einen Dienstwagen– oder Poolfahrzeug-Bestand gilt: Je größer die Flotte, desto komplexer werden Planung und Verantwortung. Hier zahlt sich eine fundierte Fuhrparkmanager Ausbildung aus, die neben technischen Kenntnissen auch Themen wie UVV-Unterweisungen und Arbeitssicherheit abdeckt. So stellen Unternehmen sicher, dass nicht nur die Fahrzeuge geprüft, sondern auch Fahrer regelmäßig in Bezug auf aktuelle Vorschriften und Sicherheitsstandards geschult werden.
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Welche Fahrzeuge unterliegen der UVV- Prüfung?
Die UVV-Prüfung Firmenwagen betrifft – wie auch bei anderen Fahrzeugen – alle Kfz, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeiten eingesetzt werden. Dazu zählen:
- Personenkraftwagen, wie z.B. Firmenwagen und Poolfahrzeuge, die von Mitarbeitern für dienstliche Zwecke genutzt werden
- Nutzfahrzeuge, wie z.B. Lieferwagen, Kleintransporter und Kastenwagen
- Schwere Fahrzeuge, wie z.B. LKW, Baufahrzeuge, Sattelzugmaschinen und andere schwere Nutzfahrzeuge
- Spezialfahrzeuge, wie z.B. Gabelstapler, Baumaschinen, Landwirtschaftsfahrzeuge, Feuerfahrzeuge, Krankentransportwagen oder Kommunalfahrzeuge
- Einspurige Kraftfahrzeuge, wie Motorräder, Mopeds und Motoroller.
Für Unternehmen mit Diensträdern im Fuhrpark ist wichtig zu beachten, dass auch bestimmte E-Bikes der UVV-Prüfung unterliegen. E-Fahrräder, die eine Geschwindigkeit von über 25 km/h erreichen, gelten als Kraftfahrzeuge. Somit unterliegen auch sie den Halterhaftungspflichten.
Zudem können auch Arbeitsmaschinen und deren fahrzeugtechnische Komponenten, wie Fahrwerke, Beleuchtung oder Brems- und Lenk-Einrichtungen, einer Prüfung unterliegen. Voraussetzung ist, dass sie entweder selbst fahren oder als Anhänger genutzt werden.
Es gibt jedoch auch eine Reihe von Fahrzeugen, die von der DGUV Vorschrift 70 ausgenommen sind. Dazu gehören beispielsweise Privatfahrzeuge, die geschäftlich genutzt werden, aber Eigentum der Mitarbeiter sind. Auch Spezialmaschinen, die im Erdbau eingesetzt werden (z.B. Bodenverdichter oder Bagger), Bodengeräte der Luftfahrt sowie Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge fallen nicht unter die Regelungen der Vorschrift 70.
Was wird bei der UVV-Fahrzeugprüfung kontrolliert?
Im Rahmen der UVV-Fahrzeugprüfung werden verschiedene Komponenten und Aspekte des Fahrzeugs kontrolliert, um sicherzustellen, dass es sicher und betriebsbereit ist. Dazu gehören unter anderem:
- Beleuchtung und Elektrik: Scheinwerfer, Rücklichter, Blinker, Bremslichter sowie andere elektrische Systeme wie Verkabelung, Starter und Batterie
- Lenkung: Spiel, Festigkeit und allgemeine Funktionsfähigkeit
- Bremsen: Funktionsfähigkeit und Zustand der Bremsanlage, einschließlich der Bremsbeläge, -scheiben, -flüssigkeit und Handbremse
- Reifen: Reifenzustand, einschließlich Profiltiefe, Luftdruck und mögliche Beschädigungen
- Auspuffanlage: Untersuchung auf Lecks, Schäden oder übermäßige Abgasemissionen
Darüber hinaus müssen auch diese Punkte bei der Fahrzeugprüfung berücksichtigt werden:
- Fahrzeugflüssigkeiten: Motoröl, Kühlflüssigkeit und Scheibenwaschflüssigkeit
- Sicherheitsausrüstung: Anwesenheit und Funktionsfähigkeit von Sicherheitsausrüstung wie Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste sowie Funktionsfähigkeit und des Zustands der Sicherheitsgurte
- Karosserie: Begutachtung auf Korrosion, Beschädigungen und Mängel
- Sichtprüfung: Überprüfung der Windschutzscheibe, der Fenster und der Spiegel auf Risse, Beschädigungen und klare Sicht.
Da die UVV-Fahrzeugprüfung viele verschiedene Bereiche umfasst, ist es wichtig, alle relevanten Prüfpunkte im Blick zu behalten. Hierfür können Sie unsere Checkliste verwenden, die viele wichtige Prüfpunkte für Pkw enthält. Um den unterschiedlichen Fahrzeugen und Situationen in Ihrem Fuhrpark gerecht zu werden, sollten Sie gegebenenfalls einzelne Punkte ergänzen.
Laden Sie sich für die nächste UVV-Prüfung Ihrer PKW unsere Checkliste als PDF herunter, um sich einfach und schnell einen Überblick über die relevanten Prüfpunkte zu verschaffen.
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Wie viel kostet die UVV-Prüfung?
Je nach Fahrzeugtyp variieren Dauer und Aufwand einer Fahrzeugprüfung. Die Preise unterscheiden sich außerdem von Standort zu Standort. Daher ist es schwierig, die Kosten für die UVV-Prüfung genau zu beziffern. Die folgenden Preise geben einen Überblick über die ungefähren Kosten, wobei Größe und Art des Fahrzeugs ausschlaggebend ist:
Kraftfahrzeuge: 15 bis 110 Euro
Stapler: 10 bis 90 Euro
Hebe- und Arbeitsbühnen: 50 bis 70 Euro
Kräne: 35 bis 115 Euro
Baumaschinen: 45 bis 80 Euro
Welche Pflichten haben Fahrer bei der UVV-Fahrzeugprüfung?
Neben der jährlichen Fahrzeugprüfung durch eine sachkundige Person sind auch die Fahrer zu regelmäßigen Kontrollen des Fahrzeuges verpflichtet. Geregelt wird dies durch § 36 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 70:
(1) Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand des Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.
(2) Der Fahrzeugführer hat festgestellte Mängel dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Wechsel des Fahrzeugführers auch dem Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen.
Dadurch sollen Mängel und Beschädigungen schon frühzeitig erkannt und Unfallrisiken minimiert werden. Die tägliche Fahrzeugkontrolle umfasst eine Überprüfung von Beleuchtung, Blinker und Bremsen, Reifenprofiltiefe und -luftdruck sowie der Flüssigkeitsstände.
Auch die Lesbarkeit des Kennzeichens muss kontrolliert werden und etwaige Ladung ordnungsgemäß gesichert werden. Stellt der Fahrer Mängel fest, sollten diese umgehend gemeldet werden. Das Fuhrparkmanagement muss dann schnellstmöglich die Reparatur in Auftrag geben oder das Fahrzeug zunächst außer Betrieb nehmen.
Für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, dass diese Prüfpflichten der Fahrer Teil der Halterhaftung sind. Das bedeutet: Auch wenn die Verantwortung im rechtlichen Sinne beim Halter des Fahrzeugs liegt, muss der Fahrer seinen Beitrag leisten, indem er die vorgeschriebenen Regeln einhält und Auffälligkeiten dokumentiert.
Zur Unterstützung können moderne elektronische Systeme genutzt werden, die tägliche Fahrzeugchecks digital erfassen und eine automatische Dokumentation ermöglichen. So lassen sich Auffälligkeiten schnell an das Fuhrparkmanagement weiterleiten.
Darüber hinaus gehört auch die regelmäßige Fahrerunterweisung zu den UVV-Pflichten. Diese Unterweisungen sensibilisieren die Mitarbeiter für die richtige Nutzung der UVV-Fahrzeuge und fördern die Einhaltung der geltenden Sicherheitsstandards im täglichen Betrieb. Ergänzend dazu werden in vielen Betrieben spezifische UVV-Unterweisungen angeboten, die praxisnah vermitteln, wie Kontrollen effizient und rechtssicher durchgeführt werden.
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Welche Sanktionen drohen, wenn die UVV-Prüfung nicht durchgeführt wird?
Es ist wichtig die UVV-Prüfung regelmäßig und ordnungsgemäß durchzuführen. Wer die Fahrzeugprüfung nur unregelmäßig oder gar nicht erledigt, begeht gemäß § 209 Abs.3 SGB VII eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgeld von 2.500 Euro bis 10.000 Euro.
Im Schadenfall müssen zudem die erfolgten Prüfungen nachgewiesen werden, andernfalls kann die Versicherung Zahlungen verweigern. Darüber hinaus kann es bei fehlender UVV-Fahrzeugprüfung im Falle eines Unfalls zu rechtlichen Konsequenzen kommen.
Digitale Unterstützung bei der UVV-Prüfung
Unternehmen und Fuhrparkleiter sind bei der UVV-Prüfung abhängig von externen Sachkundigen. Die Organisation der Kontrollen ist daher meist mit einem höheren Aufwand verbunden. Eine Fuhrparksoftware unterstützt Sie beim Terminmanagement und erinnert Sie automatisch an anstehende und überfällige Fristen, wie für die UVV-Prüfung, HU oder AU. Sämtliche Dokumente und Fahrzeugunterlagen wie Prüfberichte können Sie dem entsprechenden Fahrzeug zuordnen und in der digitalen Fahrzeugakte speichern. So kann Fuhrparkmanagment-Software Sie bei der Einhaltung der Halterhaftungspflichten unterstützen.
Gerade bei größeren Flotten ist es hilfreich, eine Übersicht über alle UVV-Fahrzeuge zu behalten, um Prüfungen rechtzeitig nach den geltenden Regeln zu planen und Ausfallzeiten zu vermeiden.
Fazit
- Die UVV-Prüfung ist neben der Fahrerunterweisung essenziell für die Einhaltung der Halterhaftungspflichten im Fuhrpark. Die Überprüfung aller Fahrzeuge der Flotte soll Unfälle vermeiden und die Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten.
- Nicht nur Pkws unterliegen der Prüfpflicht, sondern jegliche betrieblich genutzten Fahrzeuge müssen überprüft werden. Dabei begutachtet ein Spezialist alle erforderlichen Merkmale wie z.B. Reifen, Bremsen oder Beleuchtung.
- Eine Fuhrparkmanagement-Software kann Fuhrparkleiter an wichtige Fristen erinnern und so zur Einhaltung der Prüfpflicht beitragen.
FAQ – Wichtige Fragen zum Thema UVV-Prüfung
Ja, die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) ist für Firmenfahrzeuge in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind gemäß § 57 der DGUV Vorschrift 70 dazu verpflichtet, ihre Fahrzeuge regelmäßig auf Sicherheit und Mängel überprüfen zu lassen, um Unfälle zu vermeiden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die UVV-Prüfung muss mindestens einmal jährlich erfolgen. Zusätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, die Fahrzeuge vor jeder Nutzung auf sichtbare Mängel prüfen zu lassen. Wird ein Mangel festgestellt, muss dieser umgehend behoben werden, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
Ein sachkundiger Prüfer kontrolliert die Firmenfahrzeuge auf erforderlichen sicherheitsrelevanten Aspekten wie Bremsen, Beleuchtung, Reifen, Lenkung und die allgemeine Verkehrssicherheit. Die Prüfung umfasst sowohl eine Sicht- als auch eine Funktionskontrolle. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt, das als Nachweis dient.
Wird die UVV-Prüfung nicht durchgeführt, drohen dem Unternehmen rechtliche Konsequenzen, darunter Bußgelder und Haftungsrisiken im Schadensfall. Zudem kann es im Falle eines Unfalls dazu führen, dass Versicherungen Leistungen verweigern und der Arbeitgeber für Schäden haftet.
Bei der UVV-Prüfung von Firmenwagen werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Funktionen überprüft – etwa Bremsen, Beleuchtung, Lenkung, Reifen, Sicherheitsgurte und technische Einrichtungen. Ziel ist es, die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die gesetzlichen Regeln einzuhalten.
Die UVV-Prüfung von Dienstwagen darf nur von qualifizierten, sachkundigen Fachkräften durchgeführt werden – zum Beispiel durch den TÜV, die DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten. Auch spezialisierte Fuhrparkmanagement-Dienstleister können die Prüfung übernehmen, sofern eine ordnungsgemäße Dokumentation erfolgt.
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